Menschenfeindlichkeit

Klare Kante gegen menschenfeindliche Positionen

Amnesty International fordert, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen struktureller Diskriminierung als solche zu benennen und ihnen klar entgegen zu treten. Diskurse, die vor einer „Überfremdung“ warnen oder andere Ideologien der Ungleichheit beinhalten, nähren das zugrundeliegende Gedankengerüst von Hasskriminalität. Insbesondere staatliche Akteur*innen stehen in der Verantwortung, Hass und Hetze nicht selbst zu befeuern und entmenschlichende Äußerungen nicht stehen zu lassen. Die Regierenden sind gefragt, um systemische Diskriminierungen in Recht und Praxis anzugehen. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen muss die Perspektive von Betroffenen und Selbstorganisationen eine zentrale Rolle spielen.

Schritte zu einer rechtsstaatlichen Polizei, die alle Menschen schützt:

Die Sicherheitsbehörden sind so zu qualifizieren und umzugestalten, dass sie ihrer Verantwortung als Schutzwall gegen rassistische, antisemitische und weitere menschenfeindliche Gewalt gerecht werden. Ziel muss eine Polizei sein, die sich durch Transparenz und eine rechtsstaatliche Handhabung polizeilicher Befugnisse und ihrer Grenzen auszeichnet.

  • Vorgehen gegen Racial Profiling (diskriminierende Polizeikontrollen): Verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeiten wie in § 12 Abs. 1 Nr. 2 – 6 BbgPolG sind ein Einfallstor für Racial Profiling. Diese Rechtsgrundlagen sind abzuschaffen.
  • Verpflichtende Antidiskriminierungstrainings: Sie sind als Bestandteil der Polizeiausbildung und als Teil regelmäßiger Fortbildungen fest zu verankern. Dadurch wird gewährleistet, dass die gesamte Polizei die nötigen Kenntnisse hat, um Hasskriminalität zu erkennen, sie effektiv aufzuklären und Betroffene professionell zu begleiten.
  • Einsatz von Tasern: Eine ärztliche und forensische Untersuchung „getaserter“ Personen nach einheitlichen Standards muss für alle Einsatzfälle obligatorisch sein. Alle Tasereinsätze und ihre Folgen müssen dokumentiert und veröffentlicht werden. Der Einsatz des Tasers ist nur dann verhältnismäßig, wenn anderenfalls der Einsatz tödlicher Gewalt notwendig wäre. Durch die Landesregierung ist regelmäßig neu zu bewerten, ob durch den Taser wirksame operative Vorteile erzielt werden, die etwaige Risiken überwiegen.
24. Juni 2024