Protest

Recht auf Protest

  • Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss als Kernelemente gelebter Demokratie geachtet und geschützt werden. Von Aussagen, die friedlichen Protest kriminalisieren oder diffamieren, muss abgesehen werden.
  • Polizeiliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse im Rahmen von Demonstrationen dürfen nicht ausgeweitet werden und von ihnen darf nur unter strenger Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und des Verhältnismäßigkeitsprinzips Gebrauch gemacht werden.
  • Polizeiliche Schmerzgriffe dürfen nicht zu Abschreckungszwecken gegen friedliche Protestierende eingesetzt werden.
  • Auch Überwachungstechnologie darf nicht zu Abschreckungszwecken bei Demonstrationen zum Einsatz kommen.
  • Demonstrationen dürfen nicht pauschal verboten werden. Vor der Aussprache von Versammlungsverbote als ultima ratio bedarf es immer einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung etwaiger milderer Mittel.
  • Vor allem darf es nicht zum pauschalen Ausschluss bestimmter Gruppen vom Versammlungsrecht kommen. Das Recht auf Nichtdiskriminierung muss gewahrt werden.
  • Journalist*innen müssen im Rahmen von Versammlungen vor Angriffen geschützt werden, um die Pressefreiheit zu gewährleisten.
24. Juni 2024