Menschenfeindlichkeit

Klare Kante gegen menschenfeindliche Positionen

Amnesty International fordert, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen struktureller Diskriminierung als solche zu benennen und ihnen klar entgegen zu treten. Diskurse, die vor einer „Überfremdung“ warnen oder andere Ideologien der Ungleichheit beinhalten, nähren das zugrundeliegende Gedankengerüst von Hasskriminalität. Insbesondere staatliche Akteur*innen stehen in der Verantwortung, Hass und Hetze nicht selbst zu befeuern und entmenschlichende Äußerungen nicht stehen zu lassen. Die Regierenden sind gefragt, um systemische Diskriminierungen in Recht und Praxis anzugehen. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen muss die Perspektive von Betroffenen und Selbstorganisationen eine zentrale Rolle spielen.

Schritte zu einer rechtsstaatlichen Polizei, die alle Menschen schützt:

Die Sicherheitsbehörden sind so zu qualifizieren und umzugestalten, dass sie ihrer Verantwortung als Schutzwall gegen rassistische, antisemitische und weitere menschenfeindliche Gewalt gerecht werden. Ziel muss eine Polizei sein, die sich durch Transparenz und eine rechtsstaatliche Handhabung polizeilicher Befugnisse und ihrer Grenzen auszeichnet.

  • Vorgehen gegen Racial Profiling (diskriminierende Polizeikontrollen): Verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeiten wie in § 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 SächsPVDG. sind ein Einfallstor für Racial Profiling. Diese Rechtsgrundlagen sind abzuschaffen.
  • Kennzeichnungspflicht: Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte ist eine rechtstaatliche Selbstverständlichkeit. Sie kann anonymisiert durch Zahlenkombinationen gestaltet werden.
  • Reform des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG): Das SächsPVDG ist so zu reformieren, dass Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse menschenrechtskonform ausgestaltet werden.
  • Sächsisches Versammlungsgesetz: Eine Novellierung des SächsVG darf nicht zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit führen.
24. Juni 2024