Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit muss als Kernelement gelebter Demokratie geachtet und geschützt werden. Von Aussagen, die friedlichen Protest kriminalisieren oder diffamieren, muss abgesehen werden.
Polizeiliche Kontroll- und Eingriffsbefugnisse im Rahmen von Demonstrationen dürfen nicht ausgeweitet werden und von ihnen darf nur unter strenger Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und des Verhältnismäßigkeitsprinzips Gebrauch gemacht werden.
Polizeiliche Schmerzgriffe dürfen nicht zu Abschreckungszwecken gegen friedliche Protestierende eingesetzt werden.
Auch Überwachungstechnologie darf nicht zu Abschreckungszwecken bei Demonstrationen zum Einsatz kommen.
Demonstrationen dürfen nicht pauschal verboten werden. Vor der Aussprache von Versammlungsverbote als ultima ratio bedarf es immer einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung etwaiger milderer Mittel.
Vor allem darf es nicht zum pauschalen Ausschluss bestimmter Gruppen vom Versammlungsrecht kommen. Das Recht auf Nichtdiskriminierung muss gewahrt werden.
Journalist*innen müssen im Rahmen von Versammlungen vor Angriffen geschützt werden, um die Pressefreiheit zu gewährleisten.