Menschenfeindlichkeit

Klare Kante gegen menschenfeindliche Positionen

Amnesty International fordert, Rassismus, Antisemitismus und andere Formen struktureller Diskriminierung als solche zu benennen und ihnen klar entgegen zu treten. Diskurse, die vor einer „Überfremdung“ warnen oder andere Ideologien der Ungleichheit beinhalten, nähren das zugrundeliegende Gedankenerüst von Hasskriminalität. Insbesondere staatliche Akteur*innen stehen in der Verantwortung, Hass und Hetze nicht selbst zu befeuern und entmenschlichende Äußerungen nicht stehen zu lassen. Die Regierenden sind gefragt, um systemische Diskriminierungen in Recht und Praxis anzugehen. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen muss die Perspektive von Betroffenen und Selbstorganisationen eine zentrale Rolle spielen.

Schritte zu einer rechtsstaatlichen Polizei, die alle Menschen schützt:

  • Die Sicherheitsbehörden sind so zu qualifizieren und umzugestalten, dass sie ihrer Verantwortung als Schutzwall gegen rassistische, antisemitische und weitere menschenfeindliche Gewalt gerecht werden. Ziel muss eine Polizei sein, die sich durch Transparenz und eine rechtsstaatliche Handhabung polizeilicher Befugnisse und ihrer Grenzen auszeichnet.
  • Unabhängige Untersuchungsmechanismen: Solche Mechanismen für Vorwürfe von rechtswidrigem Polizeihandeln müssen zum einen unabhängig von den Innenbehörden agieren können und diesen nicht unterstehen. Die Vertrauensstelle der Polizei Thüringen erfüllt dieses Kriterium nicht. Zum anderen müssen sie eigene Ermittlungsbefugnisse haben, mithilfe derer sie Sachverhalte unabhängig von der polizeilichen Ermittlung aufklären können.
  • Vorgehen gegen Racial Profiling (diskriminierende Polizeikontrollen): Verdachtsunabhängige Kontrollmöglichkeiten wie in § 14 Abs. 1 Nr. 2 – 6 PAG Thüringen sind ein Einfallstor für Racial Profiling. Diese Rechtsgrundlagen sind abzuschaffen.
  • Kennzeichnungspflicht: Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte ist eine rechtstaatliche Selbstverständlichkeit. Die Kennzeichnungspflicht in Thüringen muss gesetzlich verankert werden und alle Beamt*innen in Uniform umfassen. Sie kann anonymisiert durch Zahlenkombinationen gestaltet werden.
24. Juni 2024